Sachkundenachweis für Hundehalter
Seit 2013 sind Neuhundehalter, die sich nach dem 01. Juli 2011 erstmalig einen Hund angeschafft haben, laut dem Niedersächsischen Hundegesetz (NhundG) dazu verpflichtet, eine für das Halten von Hunden erforderliche Sachkunde in Theorie und Praxis nachzuweisen. Als bereits sachkundig gilt jener Hundehalter, der in den 10 Jahren vor 2011 mindestens 2 Jahre am Stück nachweislich einen Hund in eigener Verantwortung gehalten hat.
In der theoretischen Prüfung werden folgende Bereiche thematisiert:
- Anforderung an die Hundehaltung unter Berücksichtigung des Tierschutzrechts
- das Sozialverhalten von Hunden und die rassespezifischen Eigenschaften
- das Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen mit Hunden
- Erziehung und Ausbildung von Hunden
- Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden
In der praktischen Prüfung soll unter anderem nachgewiesen werden, dass der Halter den Hund einschätzen kann, gefährliche Situationen erkennt, angemessen reagiert und den Hund kontrollieren kann, damit keine Gefahr oder Belästigung vom Hund ausgeht.
Die theoretische Sachkundeprüfung ist (bestenfalls) vor der Aufnahme der Hundehaltung abzulegen und die praktische Sachkundeprüfung sollte innerhalb des ersten Jahres erfolgen.
Theoretische Prüfung: 70,- €
Praktische Prüfung: 75,- €
Als zertifizierte Hundetrainerin und Verhaltensberaterin der Tierärztekammer bin ich berechtigt den Sachkundenachweis abzunehmen.
Gerne beantworte ich Dir hierzu Fragen, gebe Dir eine Einschätzung zu dem Erziehungsstand Deines Hundes oder unterstütze Dich und Deinen Hund bei der Vorbereitung auf den Sachkundenachweis.